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Donnerstag, 25. April 2024

Unser Spendenkonto:
VR-Bank Werdenfels eG 
BLZ: 703 900 00
KTO: 33 16 904 

Spenden-Hinweise

JEDER EURO HILFT!

Geld-Spende: Ihre Geldspende kommt zu 100% dem Freskenhof und seiner Aufgabenstellung zu gute.
Der Verein bürgt für die einwandfreie Verwendung der Mittel. Am Liebsten ist uns Ihre Geldspende bitte per Überweisung auf das nebenstehende Konto.

Ihre Spende ist steuerlich absetzbar.

Bis 200,- € genügt hierfür ein einfacher Bankbeleg. Für höhere Spendenbeträge erhalten Sie von uns automatisch eine steuerlich verwertbare Spendenbescheinigung.

 

Projektbezogene Spenden

Projektbezogene Spende:  Mit einer sog. projektbezogenen Spende können Sie Ihren Spendenbetrag für ein oder mehrere Projekte bestimmen wie z.B. Restaurierung der Fassadenmalereien, Hauskapelle, Fayence-Öfen, Dachdeckung, Ankauf von Inventar oder für die "Aktion: Bessere Denk-mal-Pflege" etc.. Ihr gewünschtes Ziel vermerken Sie bitte auf dem Einzahlungsbeleg. Ihre Spende steht dann nur für diesen Aufgabenbereich zur Verfügung.
Bei manchen projektbezogenen Spenden - wie z.B. der Hauskapelle etc. - besteht die Möglichkeit, daß Ihr Name auf einem edel geprägten Schild im Objekt dokumentierend verewigt wird. Bitte fragen Sie uns konkret, wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf.

Sach-Spende:  Dazu gehört z.B. die Spende von Inventar, zur Ausstattung eines Raumes etc., Produkte zur Unterstützung unserer Veranstaltungen bis hin zu Gerätschaften oder Materialien für div. Maßnahmen am Objekt. Ebenso wie die Geldspende ist auch eine Sachspende steuerlich absetzbar. Hierfür benötigen wir zur Erstellung die Benennung des Wertes durch einfachen Beleg oder eine Rechnung mit dem Hinweis: "Bitte Spendenbeleg". Sie erhalten diesen dann umgehend.

Hinweis für Firmen:
Steuerbegünstigte Zuwendungen sind freiwillige, unentgeltliche Ausgaben zur Förderung spendenbegünstigter Zwecke zugunsten einer spendenbegünstigten Körperschaft. Spendenbescheinigungen können nur dann erstellt werden, wenn der empfangende Verein keine Gegenleistung (zum Beispiel werbewirksame Hinweise auf das Unternehmen oder die Produkte des Sponsors, Nutzung des Vereinsnamens und/oder -logos durch den Sponsor) erbringt.

Besondere Grundsätze gelten beim Sponsoring. Die Leistungen des Sponsors sind in der Regel Betriebsausgaben und keine Spenden, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile erstrebt, die insbesondere in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen können, oder für Produkte seines Unternehmens werben will. Eine Spende darf grundsätzlich nicht in Zusammenhang mit einer werbenden Gegenleistung stehen.