Denkmalpflege
DENKMALSCHUTZ-GESETZE
Der DMF e.V. fordert dringend Änderungen in der Denkmalpflege-Praxis und ist ...
- Für Änderungen bei der Umsetzung der Denkmalschutzgesetze
- Für eine strukturelle Reform der Denkmal-Behörden
- Für Entbürokratisierung
- Für die Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes
- Für mehr Transparenz, besonders gegenüber den fachlichen Laien.
- Für die Verbesserung der Beratungsqualität seitens der Fachbehörden
- Für Rücknahme der Zuschuß-Streichungen seitens der Staatsregierung
- Für eine Verlagerung der Verantwortlichkeit, hin zu den ausführenden Fachkräften
- Für sichere, planbare Zuschußvergabe
- Für eine klare Regelung der Gewährleistung und Haftung gegenüber den Objekt-Eigentümern
- Gegen Wettbewerbs-Verzerrung insbesondere Korruption
- Gegen einseitige Richtlinien bei Verfahrensweisen und Technologien.
- Gegen geschmacks- und zeitgeistorientierte Vorgaben v. Denkmalpflege-Behörden
- Gegen die derzeitige Ausschreibungs-Praxis mit zu vielen Risiken für die Auftraggeber
- Gegen die Koppelung von Beratungs-Angebot und Bestrafungs-Instanz der Behörden
Wenn man etwas liebt, setzt man sich dafür ein ...
Verändern kann jedoch nur, wer sich einmischt ...
Denkmalpflege erfordert Courage!
Der DMF e.V. setzt sich für eine grundlegende Reform der Denkmal-Behörden ein und befürwortet die aktive Bekämpfung der Korruption in der Denkmalpflege, hin zu mehr Transparenz, Effizienz, Bürgernähe und besserer, praxisorientierter Beratungsqualität.
Dies im Bewußtsein, daß die Existenz funktionierender Denkmalschutzbehörden wichtig ist.
Unsere Kontakte zum Bayrischen Landesamt für Denkmalpflege sind gut und der Dialog ist offen wie zu keiner Zeit vorher - so glauben und empfinden wir zumindest.
Doch behördliche Strukturen sind oft sehr starr und unflexibel. Veränderungen gehen extrem langsam von statten. U.a. aus diesen Gründen fordern wir dringend strukturelle Veränderungen, die wir mit unseren tagtäglichen Erfahrungen im direkten Kontakt mit Denkmaleigentümern und Fachleuten aus der Restaurierungs- und Sanierungsbranche untermauern und belegen können.
Hauptkonservatoren & Referenten der Denkmalämter sind heutzutage mit viel zu vielen Aufgaben betraut. Hinzu kommt, daß die zu betreuenden Gebiete viel zu groß sind.
Zusammengefaßt heißt das, daß diese Verantwortungsträger keine Zeit haben. Zeit, die man jedoch für eigentümer- /objektgerechte Beratung und gute Entscheidungen unbedingt benötigt.
Über den "(Kn-/)Hebel" Zuschuß lassen sich die z.T. erheblichen Beratungsdefizite seitens der Behördenvertreter viel zu oft überdecken.
Es kann z.B. nicht sein, daß einem wissenschaftlich arbeitenden Restaurator, der sich einem beruflichen Ehrenkodex verschreibt, amtlicherseits Weisungen erteilt und Vorschriften gemacht werden, wie er sein eigenes Baudenkmal zu behandeln hat. Einem Arzt schreibt man ja auch nicht vor, wie er sich selbst bzw. seine Patienten zu behandeln hat!
Darüber hinaus ist die Einflußnahme der Amts-Referenten auf leitende Restauratoren viel zu groß. Unseres Erachtens ist sie sogar absolut unnötig - erst recht, wenn der zuständige Referent über viel zu wenig/keine Praxis-Erfahrung verfügt.
Heute bestimmen meist Architekten und Kunsthistoriker über restauratorische Problemstellungen. Diese Form der Kompetenz-Überschreitung ist nicht länger hinnehmbar! Hier müssen die Zuständigkeitsbereiche klarer abgegrenzt werden.
Würde die Eigen-Verantwortlichkeit der ausführenden Fachkräfte verstärkt, könnten die Referenten auch Ihrer eigentlichen Beratungs-Funktion besser gerecht werden.
Hinzu kommt die Frage der Gewährleistung. Der Eigentümer steht immer zwischen Amtsvorgabe und ausführender Firma. Es sollte hier der klare Grundsatz gelten: Wer anschafft trägt auch die volle Verantwortung. Diese sollte bei der Entscheidungsfindung festgelegt werden, vor Ausführung!
Beratungspflicht seitens der Denkmalbehörden "Ja",
Entscheidungshoheit über Maßnahmenumsetzung - "Nein"!
Diese Erkenntnis sei von folgender Denkweise begleitet: Wenn einer Person eine derart hohe Entscheidungsgewalt verliehen wird, führt das zu einseitigen Entscheidungen, d.h. diese Person prägt unverhältnismäßig stark ihre Zeit und unterdrückt somit Ausführungsvielfalten.
Beispiele aus der erlebten Praxis
In unserer Region wurden seitens der Genehmigungsbehörden in den 70.ger und 80.ger Jahren ausschließlich schwarze Dachdeckungen erlaubt - heute sind diese dagegen verboten. Z.B. wurde im Jahr 2000 ein Neubau direkt neben einem dominanten Baudenkmal im Landkreis Weilheim Schongau mit dunklen Frankfurter Pfannen gedeckt. Eine gute Entscheidung, denn dadurch wurde das Baudenkmal in seiner Erscheinungsform gesteigert und der Neubau fügte sich in das grau-rote Dachumfeld des Ortskerns harmonisch ein. Das Landratsamt forderte daraufhin eine Umdeckung in rote Dachziegel lt. Vorgaben. Heute dominiert der Neubau mit homogenem Ziegelrot über die reizvolle historische Deckung mit Biberschwanzziegeln des Baudenkmals ... von den zusätzlichen - erheblichen - Kosten für den Bauherrn abgesehen - Schikane, Gleichschaltung und fehlendes Einfühlungsvermögen.
Die Restaurierungs-Werkstätten des Landesamtes für Denkmalpflege in München "diktieren" Konservierungs- und Restaurierungsmethoden fast immer ohne vorbeugende Schutzmaßnahmen oder Wartungsverträge einzubeziehen.
Besonders problematisch ist diese Praxis bei der Restaurierung barocker Deckenträger, die vielfach große statische Probleme aufweisen. Ettliche Decken in Kirchen und Schlössern sind bereits abgestürzt - Totalverlust, zum Glück bis heute ohne Personenschaden. Stattdessen werden zukunftsweisende Systeme in den Publikationen regelrecht unterschlagen. Prophylaxe und Schadensverhinderung wird viel zu wenig ernst genommen. Folgekosten zahlen immer die Objekteigentümer oder bei öffentlichen Gebäuden wir alle!
Aktuell schreiben die Denkmalbehörden zu Augsburg samt Umgebung vor, Blech-Dachdeckungen bei Baudenkmalen von 1700-1910 ausschließlich in Kupfer ausführen zu lassen. Dies obwohl sich nachweislich Kupfereindeckungen nur die besonders wohlhabenden Objekteigentümer jener Zeit leisten konnten. Weißblech war in dieser Zeitspanne Standard - nur darf es heute nicht mehr verwendet werden.
Ganz zu schweigen vom Trauerspiel um die Photovoltaik- und Solaranlagen. Dort wird eine komplett dachüberdeckende Großanlage direkt neben einer ehemaligen, gotischen Wallfahrtskirche genehmigt, andernorts fordern die Denkmalbehörden den Rückbau/Abriß einer optisch gut gebauten Anlage die mehrere hundert Meter von einem Kircherl entfernt und noch dazu vom Landratsamt genehmigt wurde. Mangelnde Kommunikation zwischen Behörden und nicht nachvollziehbare Argumente des Denkmalamtes.
Einige Fälle von unzähligen.
Viel zu oft keine situations-begründenden Entscheidungen, z.B. wo welche Dachdeckung ggf. besser paßt, weitblickend mehr Vorbeugung erforderlich ist oder ökologisches Energie-Bewußtsein durchaus zum Gedanken der Denkmalpflege paßt sondern fast flächendeckender Bürokraten-Unsinn dem keiner Einhalt gebieten mag!
Der Schaden, der dabei an der Bedeutung der Denkmalpflege in der Bevölkerung verursacht wird ist inzwischen unüberschaubar!
Große Fehler sind in der Geschichte der Restaurierung...
Durch zu hohe Entscheidungs-Befugnisse steigt zudem das Risiko der Bestechlichkeit enorm. Überprüfung ist nur schwer möglich. Manchmal belegt sie sich jedoch unauslöschlich durch den Lauf der Geschichte. Z.B. - für Jedermann nachvollziehbar - im sog. "Corpus der barocken Deckenmalereien" (mehrbändiges Standart-Werk in der Denkmalpflege). In diesen Büchern sind Regionen, Objekte zusammen mit Restaurierungs-Maßnahmen und den ausführenden Firmen dokumentiert. Kombiniert man diese mit der Existenz konkurrierender Firmen in dieser Zeit und den jew. Zuständigkeitsbereichen von Referenten, werden überdeutlich Strukturen erkennbar, die ein freier Wettbewerb so nie zugelassen hätte.
Zeitnahe "Fälle" gibt es natürlich genügend, jedoch werden sie hier nicht erwähnt, um das Vertrauen jener zu schützen, die uns informieren. Sie dienen - streng vertraulich - als Basis zur Durchsetzung politischer Veränderungen.
KORRUPTION geht in Zeiten knapper Kassen ausschließlich zu Lasten bedrohter Kulturgüter! Geld fehlt hier ausnahmsweise nicht direkt dem Steuerzahler sondern z.B. dem einsturzgefährdeten Objekt, für das es dann kein Notdach mehr gibt, oder dem stark verwahrlosten Museumsdepot, das den Augen der Öffentlichkeit verborgen ist. etc..
Ungerechtigkeiten besonders bei der Anwendung der Denkmalschutzgesetze passieren ständig. Heute entscheidet sehr oft nicht die Qualität der Sache über den Umfang von Maßnahmen sondern das Kapital des Objekt-Eigentümers. Einfluß durch Macht und juristische Versiertheit machen Entscheidungen möglich, von denen der Normalbürger nur träumt. Dieses Bild kennt die Öffentlichkeit und handelt, trotzig im Geheimen und ohne die Chance guter Beratung.
Große Fehler sind in der Geschichte der Restaurierung nur durch einseitige Philosophien und Vorgaben entstanden. So z.B. im Rheinland, dort empfahlen die Behörden im 19.Jh. die flächendeckende (!) Festigung von Wandmalereien mit Natron-Wasserglas, die heute zu schweren Schäden und enormen konservatorischen Problemen führt etc..
Fehlerquellen dieser Art sind nahtlos in unsere Zeit übertragbar. Heutzutage werden andere Produkte oder Verfahrensweisen vorgeschrieben - auch sehr oft ohne ausreichendes Hintergrundwissen und Praxiserfahrung. Die Folgen werden kommende Generationen zu bewerten und vor allem zu tragen haben.
Der DMF e.V. vertritt hier die Philosophie
Aus Sicht des Konservators/Restaurators darf es keine falschen/ungeeigneten Materialien oder Technologien geben, es gibt nur den Fall der nicht situationsgerechten Anwendung. Die Einengung von Denkprozessen bereits im Vorfeld einer Maßnahme ist sicherlich nicht die Basis für eine zukunftsgerechte Entscheidungsfindung im Sinne der Sache und des Objektes.
Zur Gesamt-Situation der Denkmalpflege kommt hinzu, daß der Begriff "Denkmalpflege" heute viel zu oft mit hohen Kosten und überzogenen Maßnahmen verbunden ist.
Dies ist leider eine unschöne, dem denkmalpflegerischen Anliegen extrem schadende Zeiterscheinung, häufig aufgrund unzureichend qualifizierter Berater, zu theorielastig ausgebildeter studierter Restauratoren und - ein inzwischen unüberschaubarer Markt - dubioser Geschäftemacher in der Sanierungsbranche.
Aktuell lösen Denkmal-Behörden leider bei vielen Denkmal-Eigentümern regelrechte Angstzustände aus. Sie befürchten unkalkulierbare Repressalien, Gängelungen und Bauverzögerungen. Schwammige Zuschußzusagen und das (meist berechtigte!) Gefühl, dem zuständigen Referenten regelrecht ausgeliefert zu sein verstärken dieses Empfinden: "Geld gibts nur bei Unterwerfung ..."
Die Überheblichkeit und Arroganz mancher Hauptkonservatoren, leitender Amts-Restauratoren wie auch Vertreter der unteren Denkmalschutzbehörden schaden der so wichtigen Aufgabe des Bewahrens unserer überlieferten Werte.
Das Ansehen der Denkmalpflege in der Bevölkerung ist heute derart geschädigt, daß es sehr schwer sein wird, dieses wieder zu korrigieren.
Schon wenige schlechte Beispiele machen das jahrelange Bemühen bürgernaher-realitätsorientierter Kollegen zunichte und erschweren die Aufklärungsarbeit.
Gute Behörden-Vertreter zeichnen sich dadurch aus, daß sie auf die Menschen zugehen, zuhören, komplexe Zusammenhänge verständlich erläutern und dem Gegenüber auf gleicher Augenhöhe begegnen.
Frage: Denkmalämter als Behinderungsbehörden ?!
Franz Josef Strauß prägte einst den Satz:
"Jedes Gesetz ist so gut, wie der Beamte, der es ausführt ..."
Vielerorts sind Objektzerstörungen und Objektverwahrlosung Zeugnisse unfunktioneller Strukturen.
Um diese Defizite auszugleichen, bietet der DMF e.V. eine kompetente, vertrauliche Beratungsebene.