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Freitag, 19. April 2024

Forderungen zugunsten einer funktionelleren Denkmalpflege

Das Ziel einer zeitgemäßen, bürgernahen und objektgerechten Denkmalpflege läßt sich nur erreichen über:

  • Entbürokratisierung
  • Verantwortung wieder auf den Bürger übertragen
  • Beratungs- und Betreuungsqualität der Fachbehörden steigern
  • Mehr und schnellere Betreuung, mehr Berater, mehr finanzielle Anreize seitens des Staates!

 

 

Denkmal-Behörden sollten gegenüber Objekteigentümern viel mehr ...


  • für Vertrauen werben, indem sie ihre Aufgabe als Dienst am Bürger und der Sache gleichermaßen verstehen,

  • fachliche Bedenken (schriftlich) so begründen, daß sie der Laie (nachvollziehbar) verstehen und mittragen kann,

  • objektgerecht im Rahmen der Möglichkeiten der Eigentümer beraten unter Wahrung des Gleichheits-Grundsatzes.

  • die Frage der Gewährleistung für den Eigentümer eindeutig festlegen. D.h. wer entscheidet muß auch die volle Verantwortung tragen!
  • Zuschüsse langfristig und sicher planbar für den Eigentümer zusichern und

  • als verlässlicher Partner aufteten.

Denkmal-Behörden sollten gegenüber Restauratoren ....


  • Bei Ausschreibungen die alleinige Zulassung von Diplom-Restauratoren wieder aufheben, Erfahrung und Ausführungs-Qualität können nur die entscheidenden Kriterien sein. 

  • Wettbewerbsverzerrende Eingriffe in Vergabeverfahren endlich unterbinden. Diese Forderung gilt ganz besonders für die Kunstreferate der Diözesen, die bei Ausschreibungen auch noch nach Über- und Unterangeboten werten und so den freien Wettbewerb manipulieren.
  • bei konträrer Fach-Meinung zu nachvollziehbarer und schriftlicher Gegenargumentation/Begründung verpflichtet werden.
  •  Ausschreibungen so formulieren, daß für Korruption und "Spezlwirtschaft" kein Platz ist!

Der Staat muß sich seiner kulturellen Verantwortung endlich wieder bewußt werden:


  • Die "Stoiberschen Kahlschlag-Methoden" durch Etatstreichung sind komplett wieder zurückzunehmen. Bayern ist diesbezüglich wieder im Status eines Entwicklungslandes!
    (Gleichermaßen verhält es sich beim längst überfälligen Schutz für das Berufsbild des Restaurators).

  • Förderungen müssen mehr auf die Leistungsfähigkeit der Objekteigentümer abgestimmt werden, d.h.

    - Objekteigentümern mit zu wenig Eigenkapital müssen Finanzierungsmodelle vorgegeben werden, die sie nicht an den Rande ihrer Leistungsfähigkeit treiben und sie nach Abschluß der Erhaltungsmaßnahmen Konkurs anmelden müssen., d.h.

    - Förderungen müssen endlich objekt- und situationsgerecht ausgerichtet werden!
  • Staatliche Beratungsangebote müssen unbedingt von der direkten Anzeige-Pflicht denkmalrechtlichen Fehlverhaltens entbunden werden. Damit gäbe man sog. "Schwarzen Schafen" zumindest die Möglichkeit der Information, Fehlverhalten einzusehen und Beratung anzunehmen.
    Ohne Beratung und Rehabilitation ist die Gefahr einer Objektzerstörung wesentlich höher.